Da die Hersteller aber Unterstützung für beliebige andere Formate optional nutzen können, sind die meisten Geräte in aller Regel in der Tat nutzbar.
Loslegen
Wer seine Musik, Videos und Bilder nicht immer aufwändig an einem Gerät in der Wohnung nutzen möchte, braucht deswegen noch lange nicht mit dem USB-Stick von einem zum anderen Gerät zu wechseln.
Viele Multimedia-Geräte unterstützen zahlreiche Audio-, Video- und Bilderformate und können freigegebene Dateien abspielen und/oder zur Verfügung stellen. Um zu sehen, wie einfach das geht, sollte man einfach mit dem ersten Gerät loslegen, das als Server für Inhalte dient und mit einem Gerät, das die Inhalte abspielt.
Die Zuspieler von Medien können, wenn es sich um Computerprogramm handelt, in der Regel die Medien auch abspielen. Die Programme Windows Media Player und Windows Media Center, sowie XBMC/Kodi sind in erster Linie Abspielsoftware. Dass sie auch Medien anbieten, ist eine Dreingabe.
Windows Media Player, bzw. Media Center als Server
Die Einstellungen und Bedienung des Windows Media Players ist umständlich und oft bockig. Wer den Player schon benutzt, kann Mediendaten unter Streamen – Weitere Streamingoptionen freigeben. In der Auswahlliste Geräte anzeigen in wählt man Alle Netzwerke. und lässt die dort aufgelisteten alle zu, sofern das nicht schon eingestellt ist.
XBMC/Kodi als Server
Das Mediencenter XBMC/Kodi funktioniert grundsätzlich wie das Windows Media Center, lässt sich aber viel besser erweitern. Außerdem ist das Programm für Linux, Windows, Android, Raspberry Pi und Apple erhältlich. Freigaben als DLNA-Server sind sehr schnell eingerichtet unter Einstellungen – Dienste – UPnP – UPnP-Server aktivieren.
Anmerkung
Ab der Version 14 heißt XBMC offiziell Kodi.
AVM Fritz!Box als Server
Neben der Freigabe von Multimediadateien an angeschlossenen USB-Festplatten, können neuere Fritz!Boxen auch die bei Google Music, im 1&1 Onlinespeicher und im Telekom Mediencenter abgelegten Dateien durchreichen. Dazu muss man in der Einrichtungsseite der Box unter http://fritz.box unter Heimnetz – Mediaserver – Medienquellen im Internet die Zugangsdaten der Dienste eingeben.
Problem Zwei-Faktor-Authentifizierung von Google
Die „Bestätigung in zwei Schritten“ von Google kann durch die Fritz!Box nicht erfolgen. Deswegen muss man für den Zugang zu Google Music ein anwendungsspezifisches Passwort unter https://accounts.google.com/b/0/IssuedAuthSubTokens?hide_authsub=1 erstellen. Das dort erstellte Passwort muss in der Fritz!Box verwendet werden.
Schaltzentrale Android
DLNA-fähige Unterhaltungselektronik bietet in der Regel auch Software für Smartphones an, die als Fernbedienung dient. In diesem Beispiel kann man mit der App von Philips die DLNA-Server im Heimnetzwerk listen und Inhalte davon auf dem Fernseher sehen oder hören.
Die Server können anhand des Logos einfach identifiziert werden. In diesem Beispiel trägt eine Fritz!Box Inhalte einer angeschlossenen Festplatte und die Musik von Google Music bei, der Computer Wolf 359 bietet eigene Freigaben und
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Sollte keine Verbindung zustande kommen und die DLNA-Server nicht gelistet werden, ist in aller Regel die Firewall schuld. Der einfachste Weg, einer Firewall zu erklären, welchen Dienst man nutzen möchte, ist die Trainingseinstellung, bei der geblockte Programme angezeigt werden und vom Benutzer freigegeben werden können. Leider heißt diese Funktion bei jeder Firewall anders und muss dann gesucht werden.
Mechanische Verteilung
AVM bietet mit dem Fritz!WLAN Repeater N/G das Hören von Musik in WLAN-Reichweite an. Dazu werden Aktivboxen am Repeater angeschlossen und auf einem Windows-PC die notwendige Software USB-Fernanschluss installiert, die eine virtuelle Soundkarte emuliert. Der Ton wird dann über den Repeater ausgegeben.