Form eines gewerblichen Impressums

Ein schwieriges Thema ist die Impressumpflicht auf gewerblichen Seiten. Zum einen kann eine gewerbliche Nutzung auch vorliegen, wenn man kein Gewerbe angemeldet hat – das Finanzamt hat da eigene Vorstellungen.
Zum anderen kann ein fehlendes oder unvollständiges Impressum teuer werden, wenn man deswegen abgemahnt wird.
Da Gesetze vor allem für Juristen sind und selbst Regierungsstellen nicht in der Lage sind, Gewerbetreibenden klare Vorlagen an die Hand zu geben, sollte man im Zweifelsfall immer ein Impressum angeben.
Juristischen Rat dürfen nur Anwälte geben. Dieser Eintrag stellt meine Sicht der Dinge dar, die ich mühselig aus verschiedenen Quellen zusammengesucht habe.

Das sichere Impressum
Das Impressum muss in der selben Form wie der Inhalt verfügbar gemacht werden. Dabei ist allerdings auch das Mittel der Darstellung wichtig, auf Webseiten also der Browser. Dieser dient der Anzeige von HTML-Seiten.
Das bedeutet, dass ein Impressum auf einer gewerblichen Seite in HTML erstellt werden muss, selbst wenn alle anderen Inhalte aus Bildern und Flash-Inhalten mit JavaScript-Unterstützung bestehen.

Das bessere Impressum
Andererseits gibt es relevante Interpretationen, dass bei der Maschine-Mensch-Schnittstelle die „optische Wahrnehmbarkeit“ im Vordergrund stünde. Das bedeutet, dass nach aktuellem Stand der Technik ein Mensch mittels der Technik des Browsers den Verantwortlichen einer Webseite im Falle von Rechtsverletzungen einfach und schnell erreichen können muss. Grafiken in Standardformaten stehen dem also nicht im Wege. Ein Impressum muss nicht automatisch durch Maschinen lesbar sein. Um der Abmahnindustrie vorzubeugen gilt der Medienbruch (HTML und Grafiken) wettbewerbsrechtlich als unbedenklich.

Privates Impressum
Nicht-impressumpflichtige, private Seiten können Kontaktdaten mit anderen Mitteln, zum Beispiel Privavy Captcha, JavaScript oder Bildern anzeigen. Wie das geht, beschreibe ich unter „Mailadressen auf Webseiten verschlüsseln“.