Signaturen in E-Mails und Impressen für geschäftliche Nutzung

Signaturen
Das E-Mails rechtlich als Geschäftspost gelten, müssen Sie Angaben zum Ersteller enthalten. Der Heise-Verlag hat unter heise.de/-274204 für alle Geschäftsformen beispielhaft entsprechend Signaturen gelistet.
Der E-Mail-Text und die Signatur sollten mit zwei Bindestrichen und einem Leerzeichen voneinander getrennt werden.

Impressen
Die Rechtsanwaltskanzlei Schwenke hat unter rechtsanwalt-schwenke.de/blog/impressumspflicht/ zusammengefasst, was man als Gewerbetreibender über die Impressumpflicht wissen muss. Dort finden sich auch gleich mehrere Generatoren zum Erstellen eines gültigen Impressums.

Wer gewerblich in sozialen Netzwerken auftritt, muss auch dort ein Impressum haben. Unter allfacebook.de/features/breaking-facebook-fuehrt-ein-impressumsfeld-fuer-pages-ein hat Jens Wiese zur Einführung des Impressums auf Facebook-Seiten das wichtigste zusammengefasst.
Auf Facebook-Seiten erstellt man das Impressum unter Seiteneinstellungen – Seiteninfo – Impressum.